Beiträge von R2D2

    Selbstbeteiligung bei der TK ist m.E. nicht geschickt, da zahlt man ganz schnell drauf, selbst bei nur 150 €. 120 € vierteljährlich bei 35%... da würd ich mir die Kugel geben...

    Sobald es mal los geht, kann es recht schnell gehen, besonders, wenn Feuchtigkeit rein kommt. Die Scheibe wird ja ständig im Wechsel aufgeheizt und wieder abgekühlt.


    Das Sicjhtfeld ist hier sogar nachrangig. Entscheidend ist, dass die Bruchsicherheit der Scheibe nicht mehr so gegeben, wie das sein soll.

    Da delaminiert sich die Folie von der Glasscheibe und es dringt auch Feuchtiigkeit ein. Momentan ist das noch kein Problem aber die Stelle wird weiter wachsen und irgendwann muss dann mal die Scheibe neu.

    Der R1 ist leider etwas laut, was am Motor m.E. aber insbesondere aif der Autobahn noch viel mehr am fehlenden langen 6ten Gang liegt. Nachträglich dämmen bringt a a bisserl was ist aber viel Aufwand. Ich hab da schon einiges gemacht, aber Türen und Dach sowie die Spritzwand hinterm Armaturenbrett hab ich leider noch nicht geschafft...

    Wenn bei deinem Werkzeug ne 10er und ne 12er Nuss dabei ist, hast duch schon das wichtigste Werkzeug beisammen. ;) Will heissen, mit einem vernünftigen Steckschlüsselsatz und Werkzeugkoffer kommst du schon sehr weit. Rest muss man halt sehen, Innensechskant und Torx, ggf. auch Torx mit Stift sind heutzutage oft schon Standard in größeren Steckschlüsselsätzen.

    Angenommen, das fällt auf, ist der Nachweis durch den zu führen, der es beanstandet. ;) Im Zweifel stünde es Aussage gegen Aussage, der Anscheinsbeweis ist bei so was dilettantischen aber sicher schon überzeugend genug.


    Nur wann und wo soll das schon auffallen?

    Das wäre harter Tobak weil dadurch genau genommen die Betriebserlaubnis erlischt;


    Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    Da es sich ja wohl recht klar um Schlamperei handelt erlischt die BE nicht, da für das Erlöschen der BE willentliches Handeln erforderlich ist.

    Mal schaun, Bastellösungen können ja durchais recht lange halten. Ich hatte nur keine Lust, da jetzt groß Geld auszugeben, zumal ich ja die Einspritzleiste vom MR2 rum liegen hatte und der CV ja auch nicht mehr der Jüngste ist und schon gut 150 tkm auf'm Tacho hat.

    Ich hab mir die Sache gerade noch mal angeschaut... mit einem Stück Kraftstoffschlauch und zwei ordenlichen rundziehenden Schlauchschellen bekomm ich die Einspritzleise vom MR2 einwandfrei verbaut. 8:

    Servus,


    seit einiger Zeit hat sich bei meinem CV (1ZZ-FE) immer wieder Benzingeruch breit bemerkbar gemacht. Nach einiger Sucherei hab ich heute eher zufällig die Ursache gefunden (war nicht einfach, da nicht reproduzierbar). Die Einspritzleiste ist am kleinen Druckregler o.ä. in der Mitte undicht. Hat das schon mal wer gehabt und kann mir jemand sagen, was die Einspritzleiste neu kostet?


    Ich hab zwar eine da liegen, die ist aber von meinem MR2 und passt leider nicht. :-/

    Ist schon klar das man mit einem nicht verkehrstüchtigen Anhänger nicht auf öffentlichen Straßen rumfährt. Deshalb schrieb ich ja auch kleine Mängel. Achja und auch mit geringen Mängeln bekommt man trotzdem eine gültige HU zugeteilt. Selbst schon erlebt. Als geringer Mangel gelten dann zum Beispiel eine defekte Kennzeichenbeleuchtung oder Bremsbeläge die an der Verschleissgrenze sind. In meinen Augen ist die Abschaffung des Kurzzeitkennzeichens nur wieder eine neue Quelle um Geld für die immer größer werdenden Steuerlöcher in unserem Lande zu generieren.

    Bremsbeläge, die an der Verschleißgrenze sind, sind kein Mangel, nur so am Rande erwähnt.


    Dass eine HU mit geringen Mängeln positiv abgeschlossen werden kann, ist ein Entgegenkommen des Staates, um es dem Bürger etwas einfacher zu machen. Das bedeutet aber nicht, dass alles i.O. wäre; man ist verpflichtet, diese Mängel abzustellen, nur noch Fahrten nach Hause bzw. zur Werkstatt sind dann gestattet. Das ist ein großes Missverständnis, wenn man glaubt, man dürfe dann einfach rum fahren, als wenn nix wär.


    Das Kurzzeitkennzeichen wird doch gar nicht abgeschafft, es wurde (aus guten Gründen) nur die HU dort mit eingebaut. Die HU Gebühren kommen übrigens auch gar nicht dem Staat zugute, da ist also nix mit Steuerlöcher stopfen. Ist m.E. schon krass, wie man sich so schlecht informiert an einer Petition beteiligt.

    Es ist dir natürlich frei gestellt, es für OK zu befinden, wenn an einem Fahrzeug Keinigkeiten defekt sind und dann damit rum zu fahren. Nach StVZO u. StVO darf man aber mit Mängeln (egal ob Kleinigkeit oder was Großes) nicht rum fahren. Genau das wird jetzt eben umgesetzt und ich find das gut so. Die häufigsten Kleinigkeiten an den kleinen Anhängern ohne Bremse sind ja Lichtergeschichten und überalterte/beschädigte Reifen; selbst die sind aber u.U. gefährlich, von "Kleinigkeiten" an gebremsten Anhängern, wie etwas miese Bremsen oder defekte/verschlissene Auflaufeinrichtingen reden mer ja lieber erst gar nicht.

    Da kommt mit nem längeren Wischerblatt auch nicht viel bei rüber und ein zu dem Wischerarm passendes will auch erst mal gefunden sein. Das sind so die Probklechen, wenn das Design wichtiger genommen wird, als die Technik. Vll. tröstet es dich ein wenig, beim R1 ist das Wischfeld hinten auch nicht besser, daher kann kich dich auch bestens verstehen.

    Alufelgen mit ABE sind schon OK, es kann nur sein, dass du trotz AbE eine Abnahme brauchst. Ist in dem Fall zwar eher unwahrscheinlich aber es steht ja in der ABE ob, oder ob nicht. Einfach die ABE genau lesen. Ggf. Hier rein stellen, dann kann ich einen Blick drsauf werfen.

    Das Problem ist, dass eben viel zu oft eher verantwortungslos rum gefahren wird/wurde, da muss der Gesetzgeber halt drauf reagieren.


    Mangelhafte Hauptuntersuchungen wird es immer wieder geben. Das sind in Relation zur Zahl der Hauptuntersuchungen, die jährlich durchgeführt werden aber tatsächlich Einzelfälle. Da darf man nicht die falschen Schlüsse ziehen.

    Die Regelung mit der HU hat ihre Berechtigung, es kann nicht Sinn der Sache sein, dass viele viele Schrottkisten einfach so noch rum fahren. Abgesehen lässt die Regelung ja Möglichkeiten, die HU zu bekommen.


    Klar ist, dass es vereinzelt Benachteiligungen gibt, da gilt es halt abzuwägen, was wichtiger ist. Ich glaube nicht, dass die Petition Erfolg versprechend ist.

    Ich glaube das nicht. Wenn Du so ein Schreiben bekommen würdest, würde das gegen die EU-Verordnung und die daraus resultierende deutsche Verordnung verstoßen. Wenn Du wirklich so eine Ausnahmegenehmigung bekommen solltest, dann scann die bitte ein und schicke die mir per Mail. An Deiner Stelle würde ich dann mal beim KBA anrufen und nachfragen. Ich glaube nicht dass es da eine Sondergenehmigung gibt. Alle Händler haben die Hof-Wagen noch schnell vor dem 01.11.2014 zugelassen, da die keine Sondergenehmigung bekommen haben.


    Ich glaube der Händler will sich da nur rausreden, damit er das nicht nachrüsten muss.


    Fakt ist: Alle Fahrzeuge die nach dem 01.11.2014 die Erstzulassung haben, müssen mit einem Reifenluftdruckkontrollsystem ausgestattet sein.

    Doch, solche Ausnahmen gibt es und die sind auch rechtens, da in den EU Vorschriften i.d.R. Ausnahmeregelungen für Lagerfahrzeuge und/oder auslaufende Serien enthalten sind. Das KBA kann dann auf Antrag des Hersteller/Generalimporteurs solche Ausnahmegenehmigungen erteilen.


    Schwach ist, wenn sich ein Händler nicht vernünftig drum kümmert. Da die Zulassung ohne die Ausnahme gemacht wurde, ist das Fz im jetzigen Hustand zwar zulässig (die AG quasi miterteilt), ich würde die AG aber dringend raten in den Fz-Dokumenten nachtragen zu lassen.

    Eine gewisse Tachovoreilung ist gesetzlich vorgeschrieben, und "brutal" geht zumindest bei mir der Tacho nicht vor. Gegen GPS eilt er unter 100km/h um 6 km/h vor, und darüber um 10km/h. Was ich übrigens gar nicht so schlecht finden, denn wenn man in der Stadt 60 fährt wird man nur mit 53km/h geblitzt ;)

    Genau genommen darf der Tacho a) nicht weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit und b) nicht mehr als tatsächliche Geschwindigikeit * 1,1 + 4 km/h abweichen. ;)


    6 km/h Voreilung bei 100 km/h ist durchaus OK aber halt auch nicht wirklich gut. Mein R1 leistet sich ziemlich genau 10%, der W3 lag mit Serienbereifung (und der hat serie nur eine Bereifung frei gegeben) genau an der zul. Obergrenze. Solche Abweichungen nerven einfach nur und sind nur für Fabelwerte am Stammtisch gut. Besonders toll ist, wenn man jemand mit hoher Tachoabweichung vor der Nase hat und der genau Strich die zul. Geschwindigkeit fährt...