Zumutbarkeit - Wegstrecke - Garantiereparatur

  • Hallo,


    weiß jemand, ob oder wie weit man fahren muß wegen einer Garantiereparatur in einer bestimmten Werkstatt? Gibt es da eine Regelung?


    Zu den Fakten:


    Vor zwei Monaten, auf dem Weg in den Urlaub (in Deutschland), einfache Strecke ca. 750 km, ein Steinschlag, Frontscheibe reißt, so daß sie getauscht werden muß. Am Urlaubsort die ansässige Toyota - Werkstatt aufgesucht und Scheibe tauschen lassen. Bis dahin alles supi, eben Toyota. :)


    Am vergangenen Wochenende (wieder zu Hause), kleine Sontagstour, Starkregen und auf einmal, ich denk ich seh nicht richtig, läuft am linken Fensterholm Wasser rein. Aber so richtig.


    O.k. denk ich, ist ja kein Problem, Termin bei meinem :) gemacht, hingefahren und Schlüssel übergeben. Bei der Übergabe, Frage des Werkstattleiters, ob die Reparatur mit der Werkstatt am Urlaubsort abgesprochen ist? Nö, sag ich, ist ist doch Garantie, oder!?


    Kurze Aufklärung bzgl. Garantie - Werkstätten - einzelne GmbH`s usw.


    O.k. denk ich wieder, ist ja kein Problem - Anruf bei Werkstatt am Urlaubsort - Erklärung der Situation, aber zu meinem Erstaunen wird mir mitgeteilt, daß sie die Reparatur hätten durchführen wollen. Es folgt eine etwas längere Diskussion und nun warte ich auf einen Rückruf. (Reparaturkosten 152,23 €)


    Daher meine obige Frage. Bin über jeden Hinweis dankbar.


    Gruß Akiro

  • @akiro:


    Um es kurz und verständlich zu machen:


    Neben der Garantie, die der weit entfernte Händler freiweillig auf seinen Einbau der Windschutzscheibe gibt, besteht weiterhin die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Bei dem Eintritt einer Gewährleistungshaftung seitens des Händlers, also in deinem Falle der Wassereinbruch durch die Scheibe, ist der sogenannte "Nacherfüllungsort", also der Ort, an dem die Reparatur stattfinden soll, in der Regel (wenn nichts anderes im Reparaturauftrag geschrieben ist), immer der Ort des Käufers, also dein Heimatort. Das bedeutet, der Verkäufer muss die Gewährleistungsreparatur entweder am Ort des Käufers durchführen (lassen) oder eben das betreffende Fahrzeug abholen und wieder bringen lassen. Das muss man dann ihm überlassen.
    Hier ein Urteil dazu:


    http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/njw06_449.htm

  • Hallo Versojaner,


    echt super! Vielen Dank für diese schnelle und vor allem aussagekräftige Antwort.


    Gruß akiro

    • Offizieller Beitrag

    Dein ansässiger soll da nicht so einen Akt von machen.Das ist doch Ersatzteilgarantie,der Klebesatz war bestimmt "schlecht" ^^
    Den schwarzen Peter jemand anderen zuzuschieben ist unprofesionell,er soll doch froh sein,die Reparatur abrechnen zu können,er bekommt doch sein Geld in dem Fall von Toyota.

    Mich regt nichts auf,ich habe Kinder... :rolleyes: