Hallo,
weiß jemand, ob oder wie weit man fahren muß wegen einer Garantiereparatur in einer bestimmten Werkstatt? Gibt es da eine Regelung?
Zu den Fakten:
Vor zwei Monaten, auf dem Weg in den Urlaub (in Deutschland), einfache Strecke ca. 750 km, ein Steinschlag, Frontscheibe reißt, so daß sie getauscht werden muß. Am Urlaubsort die ansässige Toyota - Werkstatt aufgesucht und Scheibe tauschen lassen. Bis dahin alles supi, eben Toyota.
Am vergangenen Wochenende (wieder zu Hause), kleine Sontagstour, Starkregen und auf einmal, ich denk ich seh nicht richtig, läuft am linken Fensterholm Wasser rein. Aber so richtig.
O.k. denk ich, ist ja kein Problem, Termin bei meinem gemacht, hingefahren und Schlüssel übergeben. Bei der Übergabe, Frage des Werkstattleiters, ob die Reparatur mit der Werkstatt am Urlaubsort abgesprochen ist? Nö, sag ich, ist ist doch Garantie, oder!?
Kurze Aufklärung bzgl. Garantie - Werkstätten - einzelne GmbH`s usw.
O.k. denk ich wieder, ist ja kein Problem - Anruf bei Werkstatt am Urlaubsort - Erklärung der Situation, aber zu meinem Erstaunen wird mir mitgeteilt, daß sie die Reparatur hätten durchführen wollen. Es folgt eine etwas längere Diskussion und nun warte ich auf einen Rückruf. (Reparaturkosten 152,23 €)
Daher meine obige Frage. Bin über jeden Hinweis dankbar.
Gruß Akiro