Im November 2010 hat der Bundesrat einer Neufassung von § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung zugestimmt, um die Winterreifenpflicht gesetzlich abzusichern. Künftig dürfen Autos bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden, welche die Anforderungen einer EU-Richtlinie von 1992 erfüllen (sogenannte “M+S -Reifen”, “M+S” steht für “Matsch und Schnee”). Dies sind Reifen, die besonders bei Matsch und Schnee unter anderem durch ihr Profil bessere Fahreigenschaften aufweisen als Sommerreifen. Wer bei den genannten Wetterverhältnissen ohne Winterreifen fährt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro (statt bisher 20 Euro) rechnen. Behindert er den Straßenverkehr, werden daraus 80 Euro. Dazu kommt je ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Alle Achsen müssen mit geeigneten Reifen bestückt sein.
Als besonders wintertauglich sieht der Bundesrat Omnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen und Lkw über 3,5 Tonnen Gewicht an. Bei diesen müssen nur auf den Antriebsachsen Winterreifen montiert werden. Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft werden von der Winterreifenpflicht ausgenommen, auch Fahrzeuge von Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz, soweit für sie bauartbedingt keine “M+S” Reifen erhältlich sind.
Die Neuerung gilt mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Bundesrat, Drucksache 699/10 vom 03.11.2010
Tipp: “M+S”- Reifen gibt es als Winter- und als Ganzjahres- bzw. Allwetterreifen. Beide sind zulässig. Es gibt jedoch nach wie vor keine Garantie dafür, dass jeder Reifen mit dem Aufdruck “M+S” im Winter auch tatsächlich bessere Fahreigenschaften besitzt als ein Sommerreifen. Autofahrer sollten sich daher vor der Anschaffung einschlägige Testberichte ansehen.
Quelle: D.A.S.