Servus,
meine Frage ist folgende: Müssen die serien 17" vom Verso Travel und die originale abnehmbare AHK nicht mehr in die Papiere eingetragen werden? Und muss man auch keine ABE oder eine TÜV-/DEKRA-Bescheinigung mitführen, die den richtigen Einbau der AHK nachweist?
Ich frage deshalb, da ich weder für die originalen 17" vom Verso travel noch für die AHK irgendetwas eingetragen habe in der Zulassung Teil 1. Auch in der COC steht nichts drin, nur die 16" Felgen. Der Händler meinte, das wäre seit ein paar Jahren so und die Polizei könne in einer Datenbank schauen, ob die Felgen und die AHK zu dem Auto passen.
Was stimmt denn nun?