Habe auch mal nachgelesen und das gefunden.......
Neuerung seit Ende 2004 1): In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen
Geschwindigkeitskennbuchstaben (Speed-Index) der Reifen deutlich über der Höchstgeschwindigkeit
des Fahrzeuges (z.B. W-Reifen bis 270 km/h für ein Fahrzeug, das nicht schneller als 189 km/h
fahren kann). Seit Ende 20041) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Speed-
Index zu fahren. Die Mindestanforderungen an den Reifen bezüglich des Speed-Index errechnen
sich dabei aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeug-Papieren nach folgender Formel:
Vmin = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit.
Beispiel: Skoda schreibt für einen Superb Classic 1,9 TDI Reifen mit dem Speed-Index W (bis 270 km/h) bzw. Y (bis
300 km/h) vor. Diese Reifen sind bei einer Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein von 189 km/h deutlich überdimensioniert.
Mittels der oben genannten Formel reichen Reifen mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von
Vmin = 197 km/h. Damit reichen Reifen mit dem Speed-Index H (bis 210 km/h) aus.
1) Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf
Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG
.....muss ich unserem Mann wohl mal Nachhilfe geben ![]()