Mag sein, mag sein, dass dies TÜV und Dekra so sehen. Sie können es aber nicht bemängeln.
Weiterhin ist die Aussage des Auffahrens, milde gesagt, Blödsinn. Denn:
1. ...ist nicht automatisch der Auffahrende schuld, nur weil er aufgefahren ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass nicht immer der Vorausfahrende unschuldig ist, egal ob Tönung oder nicht.
2. ...es ist schwerlich nachzuweisen, dass eine getönte Heckscheibe die dritte (!) Bremsleuchte derart abdunkelte, dass der Hintermann auffuhr. Ergo ist er blind oder hat schlicht und einfach gepennt, wenn er die anderen 2 (!) Bremsleuchten übersehen hat.
3. ...die Versicherung kann nur Leistungen kürzen, wenn grob fahrlässig (Leistungsmerkmal) gehandelt wurde. Grob fahrlässig gehandelt hätte aber im gewählten Beispiel sicherlich der "blinde" Auffahrende = § 1 Abs. 2 StVO!
Du siehst, TÜV und Co. sind nicht immer allwissend. Dies dient aber nur zur Info. Wenn du dich so entschieden hast, ist das auch vollkommen in Ordnung so. Ich finde es aber immer wieder putzig, wie unterschiedlich in unserer Republik bestehende Gesetze und Normen nach Gutdünken ausgelegt und interpretiert werden. Dazu noch eine Prise Angst-machen-mit-Ablehnen-von-Versicherungsleistungen und fertig ist die Rechtsauskunft. Und bitte glaub mir, ich weiß, wovon ich rede......
Gruß
V