BGH verlinkt Meinungsfreiheit

  • Der BGH stärkt in einem Grundsatzurteil die Rechte von Online-Medien: Links sind vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt - auch dann, wenn die verlinkten Inhalte illegal sind.


    Verlinkung-Meldung der TAZ


    Das bedeutet zwar keinen Freibrief für Verlinkungen, deren Ziel illegale Aktivitäten sind, läßt jedoch auch uns Forenbetreiber den Umgang mit derartigen Verlinkungen etwas lockerer sehen. Wir werden aber weiterhin im Einzelfall entscheiden, ob eine Verlinkung hier zulässig ist oder nicht!


    Für das Board-Team
    Versojaner