Beiträge von Klappstuhl

    Nabend zusammen.


    Wollte mal kurz eine kleine Rückmeldung geben. Ich war heute bei unserer Kfz-Zulassung und wollte es nachtragen lassen. Dies wurde auch anstandslos gemacht und ich musste auch nichts zahlen. Unser Sachbearbeiter meinte, dass wir ja als Zweitbesitzer nichts dafür können und die Zulassungsstelle bei der EZ es hätte eintragen müssen. Darum könne er uns kein Geld abknöpfen. Ich sage nur TOP ... hätte ich nicht gedacht. Haben nun im FZ-Schein unter Ziffer 22 die Ausnahmebestätigung stehen :)

    Meine Fahrgestellnummer ist mit aufgelistet und farbig markiert. Darauf habe ich als erstes geguckt. Der Händler hat die EZ am 18.12.14 auf deren Autohaus vorgenommen. Wir haben dann den Vorführwagen mit 88km (davon sind wir 22km selbst gefahren) gekauft und sind nun die zweiten Besitzer.


    Auch wenn es eigentlich der Händler für mich machen müsste, werde ich wohl selber zur Zulassungsstelle fahren und mal nachfragen, ob die das kurz nachtragen können. Kostet glaube ich € 11,-. Dann gucke ich gleich, ob die das richtig eintragen. Wenn die das nicht machen, dann melde ich mich wieder beim Händler.

    Habe die Bescheinigung nun erhalten. Sind tatsächlich 5 Seiten vom Kraftfahrt-Bundesamt. Diese gilt für 54 Fahrzeuge mit der Genehmigungs Nr.: e11*2001/116*0350*07 und auf den letzten beiden Seiten sind die Fahrzeug-Identifizierungsnummern aufgelistet, die es betrifft.


    Da steht unter anderem:
    Es ist eine Ausnahmegenehmigung für vollständige Fahrzeuge für Fahrzeuge aus auslaufenden Serien.
    ...
    Die in der beigefügten Aufstellung genannten Fahrzeuge dürfen auch dann in der Bundesrepuplik Deutschland verkauft und erstmals zugelassen werden, wenn deren Genehmigung nicht mehr gültig ist.


    Diese Ausnahme umfasst vollständige Fahrzeuge.


    Diese Ausnahme ist befristet bis zum 31.10.2015 und erstreckt sich auf 54 Fahrzeuge.


    Für die betroffenen Fahrzeuge ist in der Übereinstimmungserklärung (CoC) unter 51 der vorgesehene Eintrag vorzunehmen. Sind CoC nicht mehr verfügbar, so ist jedem betroffenen Fahrzeug eine Kopie dieser Ausnahmegenehmigung und eine Aufstellung der betroffenen Fahrzeuge (Anlage 1, ggf. auszugsweise) beizufügen.


    Der vorgesehene Eintrag ist dann von der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Feld 22 vorzunehmen.
    "EZ bis 31.10.2015 zulässig. Ausn. (Art. 27, der Richtlinie 2007/46) d. KBA vom 21.10.2014"


    ... usw ...


    Ich scanne das morgen mal in der Firma ein. Natürlich ist das bei uns unter Feld 22 nicht eingetragen :( Werde aber den TÜV trotzdem mal fragen, ob das alles so richtig ist.

    Tja ... ganz so einfach ist das wohl doch nicht. Habe heute mit unserem Verkäufer gesprochen und für unser Fahrzeug gibt es anscheinend eine Ausnahmegenehmigung (mit Angabe unserer Fahrgestellnummer) vom Kraftfahrt-Bundesamt. Diese 5-seitige Genehmigung schickt er mir nun zu. Haben wohl ein Modell erwischt, welches aus 2013 (?) stammt bzw. produziert wurde und dort ist kein RDKS verbaut. Warum Sie diesen erst im Dez. 2014 zugelassen haben bleibt mir ein Rätsel.


    Sollte das alles stimmen, muss ich bestimmt zu jeder TÜV-Untersuchung diese Genehmigung mitnehmen :( Dafür bleiben mir die Kosten für die Sensoren der Winterreifen erspart.


    Ich werde berichten, wenn ich die Ausnahmegenehmigung vorliegen habe. Dabei wollten wir doch nur ein Auto kaufen ... worauf man alles achten muss ^^

    Zitat von holgicv

    Hast Du denn mal ausprobiert was passiert wenn Du an einem Reifen Luft ablässt (so auf 1.5 Bar) und dann ein paar Kilometer vorsichtig fährst?


    Das ist keine wirkliche Option für mich und meine Frau ist auch wenig begeistert davon. Der Verkäufer hat uns im Verkaufsraum noch gezeigt wie die Ventile mit RDKS aussehen und eben gesagt, dass wir keine haben. Na ja ... hatte den vorhin noch versucht anzurufen ... war leider nicht mehr da - dann eben morgen ^^ Werde ihm dann das Schreiben vom BMVI schicken: http://www.bmvi.de/SharedDocs/…en.html?linkToOverview=js und auf den Absatz RDKS hinweisen.


    Zitat von Seppi1604

    Einfach Froh sein das du die Dinger nicht drin hast und die Kiste sich nicht Beschwert das RDKS ist in vielen Fahrzeugen ein Kostenfaktor
    der aufs Autoleben schon mal die 1000€ Marke knacken kann.


    Lt. TÜV ist es aktuell ein kleiner Mangel, aber im Dezember 2017 muss ich zum ersten mal zum TÜV ... ab da an soll es ein schwerer Mangel am Fahrzeug sein und die Plakette wird verwehrt. Warum soll ich mich um die Sensoren etc. kümmern und zahlen, wenn diese seit 11/2014 Pflicht sind ;)


    Schon einmal vielen Dank für die Antworten.

    Hallo zusammen,


    ich bin mal so frei und hänge mich hier an. Meine Frau und ich haben letzte Woche einen Vorführwagen von unserem Toyo-Händler gekauft und ihn Freitag abgeholt. Wollte eigentlich zwischen Kauf und Wagen abholen einen Satz Winterreifen besorgen ... aber leider ist das Thema Reifenluftdruckkontrollsystem total an mir vorbeigegangen, sodass ich total verunsichert bin/war und es für mich Neuland ist.
    Als wir den Wagen abgeholt haben, habe ich nach diesem RDKS gefragt und der Verkäufer meinte, dass wir noch ein älteres Model gekauft haben wo dieses nicht benötigt wird. Ich habe es mal so geglaubt ^^
    Die EZ des Fahrzeugs war jedoch 18.12.14 und hat die Genehmigungsnummer: e11*2001/116*0350*07. Somit sollte mein Fahrzeug doch eigentlich das Reifenluftdruckkontrollsystem haben (müssen), da die EZ nach 11/2014 erfolgt ist.
    Kann ich irgendwie kontrollieren, ob das System nicht doch verbaut ist und die nur nicht die Sensoren an die Felgen wieder angebaut haben. Ursprünglich waren nämlich Ganzjahresreifen auf dem Wagen, die sie mir gegen Extra-Cash verkaufen wollten. Dieses habe ich jedoch abgelehnt. Haben sonst noch ein Touch Radio drinnen, wo man das ja lt. Handbuch sehen sollte. Jedoch kommt nur bei der Taste "Car" die Fahrtinformationen, die aber auch nur gibt, wenn man das RDKS verbaut haben soll. Kann da aber die Übersicht für den Reifendruck nicht auswählen. Wäre über jede Hilfe dankbar.


    Müsste das ja sonst bei meinem Verkäufer reklamieren.