Habe die Bescheinigung nun erhalten. Sind tatsächlich 5 Seiten vom Kraftfahrt-Bundesamt. Diese gilt für 54 Fahrzeuge mit der Genehmigungs Nr.: e11*2001/116*0350*07 und auf den letzten beiden Seiten sind die Fahrzeug-Identifizierungsnummern aufgelistet, die es betrifft.
Da steht unter anderem:
Es ist eine Ausnahmegenehmigung für vollständige Fahrzeuge für Fahrzeuge aus auslaufenden Serien.
...
Die in der beigefügten Aufstellung genannten Fahrzeuge dürfen auch dann in der Bundesrepuplik Deutschland verkauft und erstmals zugelassen werden, wenn deren Genehmigung nicht mehr gültig ist.
Diese Ausnahme umfasst vollständige Fahrzeuge.
Diese Ausnahme ist befristet bis zum 31.10.2015 und erstreckt sich auf 54 Fahrzeuge.
Für die betroffenen Fahrzeuge ist in der Übereinstimmungserklärung (CoC) unter 51 der vorgesehene Eintrag vorzunehmen. Sind CoC nicht mehr verfügbar, so ist jedem betroffenen Fahrzeug eine Kopie dieser Ausnahmegenehmigung und eine Aufstellung der betroffenen Fahrzeuge (Anlage 1, ggf. auszugsweise) beizufügen.
Der vorgesehene Eintrag ist dann von der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Feld 22 vorzunehmen.
"EZ bis 31.10.2015 zulässig. Ausn. (Art. 27, der Richtlinie 2007/46) d. KBA vom 21.10.2014"
... usw ...
Ich scanne das morgen mal in der Firma ein. Natürlich ist das bei uns unter Feld 22 nicht eingetragen
Werde aber den TÜV trotzdem mal fragen, ob das alles so richtig ist.