Beiträge von R2D2

    Ich wäre mir da nicht so sicher, ob du mit den 18"ern dann nicht doch noch ne Tieferlegung haben willst, gerade bei den Toyotas sieht nur große Räder oft übel nach X-Country aus. Kenn ich von meinem W3 nur zu gut ;( und darum will ich beim CV erst gar nicht mit so was anfangen.


    Gegen schwammiges Fahrverhalten hilft in der Regel auch eine leichte Erhöhung des Reifendrucks und bei so großen Rädern sollte man auch nicht vergessen, dass die ungefederten und rotierenden Massen größer werden. Will heissen, die Federung und beispielsweise auch das Einlenkverhalten werden schlechter, teilweise sogar sehr deutlich sprübar und auch der Verbrauch wird für gleiche Beschleunigungswerte höher, weil die Räder ja träger sind. Kommen dann noch breiter Reifen dazu (was i.d.R. ja der Fall ist), dann wird das noch verschlimmert.


    IMHO wären vll. 17"er ein guter Kompromiss... auf jeden Fall sollte man auch ein Auge auf das Gewicht der Felgen haben, das kann z.B. (im bezahlbaren Rahmen bei 17" von etwa 7,5 bis locker 15 wenn nicht gar fast 20 kg gehen), je leichter aber um so besser!

    Basis ist ein MR2 AW11 aber gepimpt ist dezent untertrieben. Der "222D" war als Gruppe B Rallyauto gedacht mit so ca. 600PS. Viel MR2 ist da außer der Grundform vom AW11 aber nicht mehr. ;)


    Leider nie zum Einsatz gekommen, da seinerzeit die Gruppe B ja verboten wurde.

    Einfahren braucht es heutzutage normal nicht mehr, daher auch kein Ölwechsel mehr nach 1000/1500 km, es sei denn, der Hersteller sagt es explizit anders im Handbuch. Brauchen tut es das nicht mehr, weil die Fertigungstoleranzen und Oberflächenqualitäten heute einfach schon gut genug sind.


    Schaden tut das Einfahren aber natürich auch nicht. An der Motorbauart was fest zu machen ist IMHO etwas gewagt, ein immer gesteichelter Motor läuft i.d.R. immer erst mal richtig bescheiden und säuft auch gerne mal, egal ob 2, 3 oder 4 Ventile/Zylinder. Normal bekommt man so was aber auch wieder "raus gefahren", Ausnahmen bestätigen aber die Regel und es kann auch manchmal richtig lange dauern...

    Ich setzt es gerne auch bei Links rein, aber geht´s denn nicht, den Fred hier im Forum oben "anzupinnen" ?

    Ich kenn das mit der Drehzahlanhebung schon, vor allem von Toyota, aber eigentlich nur bei den älteren und da auch nur, wenn man ordentlich Verbraucher zugeschaltet hat. Bei meinem R1 und auch bei meinem W3 ist mir das noch nicht aufgefallen.


    Ich denke mal, da ist vll. einfach nur die Batterie schon etwas schwach auf der Brust oder der Regler von der Lima ist nicht mehr ganz so toll.

    Genau so war es gemeint, das muss doch echt nicht sein, das die dämliche Reserveleuchte schon bei ca. 200 km Restreichweite (bei sparsamen fahren) an geht, selbst 100 km ist noch verdammt großzügig. Mich selber stört es ja noch nicht mal so, nerviger ist da schon die Panik, die die bessere Hälfte immer schiebt. ;)


    Mal sehen, vll. schau ich mir die Sache mal genauer an, aber da mach ich lieber vorher noch den besch... Motor von meinem W3; bei dem kommt die Leuchte wenigstens erst bei ca. 70 km, aber was hilfts, wenn die Kiste nur rum steht... :rolleyes:

    Stimmt... Scheinwerferglas = Glasschaden, also was für die Teilkasko. Genau wegen der geschilderten Problematik mit der SB nimmt man am besten auch TK ohne SB, kommt meistens nicht viel teurer und hat sich ganz schnell ausgezahlt. Steinschlagrep. alla CarGlas ist eh nicht immer, mir hats bei meiner kleien tschechischen Rennsemmel letztes Jahr erst so einen Stein rein gedonnert, da waren gleich 10 cm lange Risse, also Scheibe komplett neu und nix selber gezahlt. 8)

    Marder Abwehrspray und so Zeug ist nur für den Geldbeutel vom Hersteller gut. ;)


    Extrem wichtig nach einem Marderschaden ist, dass der Motorraum ordentlich gereinigt wird, um die Duftmarken weg zu bekommen. sehr wirksam gegen Marder, ist ein Gitter unterm Motorraum (z.B. Hasenstallgitter o.ä.), das funktioniert genau so, wie die Weideroste an Kuhweiden in den Bergern. Ist leider nur nicht ganz praktisch in der Anwendung und eigentlich wirklich gut nur an einem festen Stellplatz anzuwenden.


    Eine weitere Methode ist ein Säckchen mit Hundehaar im Motorraum anzubringen, das funzt auch recht gut, allerdings muss da regelmäßig das Haar getauscht werden, weil der Duft verfliegt.


    Eigentlich sollte es auch schon reichen, die Motorhaube immer schön auf zu machen, nur ist das auch extrem unpraktikabel...


    Hoffe geholfen zu haben. :)

    Mal kurz in die Runde geworfen: Gibt es eine (halbwegs einfache) Möglichkeit, die Tankanzeige zu beeinflussen. Dass ich gut 200 km mit Reserveleuchte rum fahren kann, wenn ich sparsam fahre, ist eins von den Dingen, die mich am CV doch etwas nerven.

    Die 22 Std. sind mit Sicherheit keine Std. sondern AW (Arbeitswerte), das können 6, 10 what ever Minuten sein. Wie viel Min es sind, kannst du bei der Werkstatt erfragen.


    Der Preis für die Inspektion ist aber echt nicht niedrig gegriffen, ich hab kürzlich erst bei meinem CV die 75tausender Insp. gehabt, der Spaß war inkl. Garantieverlängerung grad mal gute 50 Teuro teurer.

    Der Unterschied liegt im Aufbau der Leuchten, die einen sind eben mit Glühlampen, die austauschbar sind gebaut und genehmigt, die ganzen LED Leuchten und Scheinwerfer sind aber eine Gesamteinheit, die bei Defekt dann komplett zu tauschen ist oder vll. die Lichtmodule noch als Gesamtheit. Rep. ist hier eigentlich nicht vorgesehen.


    Bei den Leuchten/Scheinwerfern, die mit Glühlampen (ggf. Xenon-Brennern) ausgerüstet sind, ist das Leuchttmittel in der Genehmigung festgelegt und eben dadurch auswechselbar, da es für sich auch eine Bauartgenehmigung hat. Daher sind auch die ganzen Xenon-Kits für die Umrüstung von Halogenscheinwerfern illegal, egal ob LWR und SRA nachgerüstet oder nicht. Für die Genehmigung der Leuchtmittel gibt es genaue Vorgaben und LED oder so ist da nicht vorgesehen; Gründe wurden ja schon genannt. Vll. tut sich da mal was, ich glaube aber eher nicht.

    In der Regel wird das so sein, wie von meinem Vorredner beschrieben. Es gibt ja keine gesetzl. Verplichtung zur Kulanz, nicht mal zu Garantie, auch letztere kann schon damit stehen und fallen, dass alle Inspektionen beim :D Toyota Händler gemacht wurden. Einzig die gesetzl. verankerte Gewährleistung ist davon unabhängig, allerdings hat die der Händler zu gewähren, bei dem du das Auto gekauft hast.


    Toyota gibt sich mitunter aber recht kulant, vll. hat ja schon der eine oder andere von der Misere mit dem leidigen 1ZZ-FE Motor insbesondere beim MR2, aber auch anderen Baureihen gehört. Da hat sich Toyota letztlich nach längeren Zögern für eine recht weit umfassende Kulanzregelung entschieden.

    HIer findest du ein paar mehr Infos zu dem System von DEFA. http://waeco.com/de/produkte/pkw/4194.php Eine Standheizung für Arme will ich so was nicht nennen, denn das trifft es einfach nicht. Vorteil von den Systemen ist einfach, dass man die Energiequelle für die Heizung nicht im Auto hat, gleichzeitig ist das auch der Nachteil, man braucht schon einen festen Standplatz. Je nach Ausführung hat man die gleichen Funktionen wie ein ganz normale SH, Probleme gibt es damit normal nicht. In Skandinavien sind die Dinger dem Hörensagen nach recht beliebt...


    Ich werde mir das nächstes Jahr wahrscheinlich in den CV einbauen oder einbauen lassen, mal sehen. Geht aber eben erst nächstes Jahr, weil dann ein fester Standplatz mit Strom vorhanden ist.

    Zitat

    Letztendlich widerlegt es aber meine Darstellung an dem gewählten Beispiel (Vorausfahrender-Auffahrender) in keinster Weise....


    Also wenn schon, dann in keiner Weise, das mit keinster Weise ist auch nur so ein sich einschleichender Unsinn wie Standart oder der noch schlimmer der ganze Apostrophenmißbrauch. ;)


    Ich sehe das anders, deine Argumentation ist schon nicht ganz falsch, aber es ist auch anders denkbar, die dritte Bremsleucht ist ja eben da, weil es genug Fälle gab, wo die vorhandenen nicht gereicht haben, bzw. um höhere Aufmerksamkeit zu erreichen. Das muss man halt ggf. im Einzelfall genauer ansehen.


    Wir können uns aber gerne darauf einigen, dass es wirklich letztlich jeder selber wissen muss!

    Versojaner, zu deinem Punkt 2: Das würde ich so nicht stehen lassen, dass man den Nachweis nur schwerlich führen kann, eigentlich ist es sogar relativ leicht.


    Zum Thema Verdeckung der dritten Bremsleuchte bringt die oben so schön rein zitierte FzTV leider nicht viel, denn es sind ganz andere Vorgaben unabhängig davon zu beachten. Hier mal z.B. eine Erläuterung des Bundesverkehrsministeriums zu Folien und Aufklebern allgemein aus Sicht der StVZO. Da kann man schon so einiges raus lesen:


    Zitat



    Aufkleber an Fz.


    Beim Anbringen von Aufklebern sind straßenverkehrsrechtlich besonders die Vorschriften der §§ 40 Abs 1, 49a Abs 1 u 60 Abs 7 zu beachten. – Nach § 40 Abs 1 müssen Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des FzFührers von Bedeutung sind, klar, lichtdurchlässig u verzerrungsfrei sein. – § 49 a Abs 1 bestimmt, daß an Kfz u ihren Anh nur die vorgeschriebenen u die für zul erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen. Als solche lichttechnischen Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe u rückstrahlende Mittel. Falls also danach Aufkleber verwendet werden, die Leuchtstoffe oder rückstrahlende Mittel enthalten, so wäre dies, da sie hierfür weder vorgeschrieben noch für zulässig erklärt sind, nicht statthaft. – Außerdem schreibt § 49a Abs 1 vor, daß lichttechnische Einrichtungen (d. h. insbesondere Scheinwerfer, Bremsleuchten. Schlußleuchten etc.) nicht verdeckt sein dürfen.Bei der Anbringung von Aufklebern ist also auch hierauf zu achten. – Nach § 60 Abs 7 dürfen Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit amtlichen Kennzeichen Anlaß geben oder die Wirkung dieser Zeichen beeinträchtigen können, an Kfz u ihren Anh nicht angebracht werden. Die genannten Bestimmungen sind schon seit Jahren geltendes Recht; eine Änderung ist derzeit nicht beabsichtigt. Beachtet also der Halter oder der Führer eines Fz bei der Anbringung von Aufklebern die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, so werden keine Beanstandungen zu erwarten sein. Eine schriftliche Genehmigung mit einer Prüfnummer oder eine anders geartete Regelung in aufdruckbarer Form ist für zB Werbeerzeugnisse nicht möglich. – Abgesehen davon, daß eine Genehmigung mit Prüfnummer nur in den gesetzlich hierfür vorgesehenen Fällen (z. B. für bauartgenehmigungspflichtige FzTeile nach § 22a) erteilt werden kann, würde eine Prüfnummer oder eine andere „Regelung in aufdruckbarer Form“ für Aufkleber nichts nützen. Es hängt nämlich allein vom Verhalten des FzFührers oder -Halters ab, der diese Aufkleber am Fz anbringt, ob zB gegen § 40 Abs 1 verstoßen wird. Klebt der Halter mit einer Folie unter Verletzung von § 40 Abs 1 seine Heckscheibe zu, so bleibt dies auch dann ein Verstoß, wenn sich auf der Folie eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ befindet.


    Zudem hinkt dein weiter oben genannter Vergleich mit dem Verschmutzen der Scheiben auch ziemlich und bekanntlich ist nicht alles, was hinkt, ein Vergleich. ;) Die Verschmutzung hat nichts mit der Zulässigkeit von technischen Änderungen am Fz. zu tun und ist daher gänzlich anders zu bewerten. Es ist in der rechtlichen Berwertung ein erheblicher Unterschied, ob etwas durch Verschleiß oder Verschmutzung sich verschlechtert oder ob es durch eine techn. Änderung herbeigeführt wurde. Beispielsweise gibt es kein Erlöschen der Betriebserlaubnis durch verschlissene Bremsen oder halt wie hier dreckige Scheiben.


    Da die Bremsleuchte innen hinter der Scheibe angebracht ist, ist die Scheibe hier mit zu betrachten und daher führt eine Veränderung an der Scheibe, wie eben Tönungsfolie, hier doch zu einer Veränderung der Leuchte und damit entspricht die Leuchte nicht mehr der Genehmigung. Hat der Fz-Hersteller getönte Scheiben mit Bremsleuchte dahinter, so ist das bei der Gehemigung des Fz. mit berücksichtigt, das kann man also auch nicht ins Feld führen.


    Ein Erlöschen der BE steht wohl sicher nicht im Raum, da keine Gefährdung zu erwarten ist, eine Unvorschriftsmäßigkeit bleibt jedoch und daraus können sich sehr wohl unangenehme Folgen entwickeln. Ob und wie weit da ggf. geprüft wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die Prüfungen können aber sehr weit reichend sein, da sollte man sich nicht in Sicherheit glauben... Letztlich muss halt wirklich jeder selber wissen, was er tut/riskiert oder es lässt. 8)