Anhängelast beim Verso Erhöhen

  • Hallo
    Kann man beim Verso die Anhängelast von 1300 Kg erhöhen lassen bzw auflasten?
    wenn ja wieviel würde denn soetwas kosten? Mein Verso ist Baujahr 2012 und ist ein 1,8 Benziner

  • echt? verdammt dachte da würde was gehn. D.h will ich nen größeren Wohnwagen muß ich auch gleich ein anderes Auto kaufen :( ?

  • ne, du lastest den Wohnwagen soweit ab, dass du den ziehen kannst.

  • Hier (http://www.atb-tuning.de/shop/…ta-Verso-detail-32487.htm) schon versucht?



    ne, du lastest den Wohnwagen soweit ab, dass du den ziehen kannst.

    Ottili: Wenn ich deine Anmerkung richtig verstehe: Ablasten des Wohnwagen (also das Eintragenlassen eines niedrigeren zGg in die Papiere) bringt keinen Vorteil - man darf mit den Versos (auch CVs) auch Wohnwagen ziehen, die mehr als 1300kg zulässiges Gesamtgewicht haben (ich glaube, bis max 3,5T zGg) - solange das tatsächliche Gewicht nicht die maximale Anhängelast des PKW überschreitet (also bei CV und Verso dann eben die 1300kg gebremst).
    Aber vielleicht meintest du auch das zuletzt beschriebene...
    Die Schwierigkeit ist aber, dass idR Wohnwagen mit höherem zGg auch mehr Leergewicht aufweisen, somit also dann auch mit weniger Gepäck ausgestattet werden dürfen um das max. tatsächliche Gewicht nicht zu überschreiten (ggf. liegt auch schon das Leergewicht eines derartigen WW bereits über der zulässigen Anhängelast des PKW).

  • Ich meinte das so:


    Verso darf 1300kg ziehen und der Wohnwagen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1450kg. Diesen dürfte der Verso also nicht ziehen, wenn er vollbeladen ist und dann mehr als 1300 kg wiegt. . Jetzt fährt man zum TÜV/ DEKRA und die Lasten den Wohnwagen auf 1300kg zulässiges Gesamtgewicht ab. Schon kannste dann mit dem Verso den Wohnwagen ziehen. Sicher kannste dann nicht mehr soviel in den Wohnwagen einladen. Da aber so gut wie jeder mit einem überladenen Wohnwagen samt überladenen PKW in den Urlaub fährt, wird es erst bei einer Kontrolle bzw. einem Unfall interessant.
    Übrigens sind LKW auch öfter überladen. Bei bis zu 10% gibt es nur eine ganz kleine Geldstrafe und man darf weiterfahren. Ist beim PKW mit Anhänger nicht anders.


    Es gibt auch Leichtbauwohnwagen. Evtl. kaufst du dir so einen, denn was der Verso ziehen darf, wusste man ja schon beim Kauf des Autos, da diese Angaben veröffentlicht sind (zum Beispiel im Prospekt vom Auto). Und je nach Führerschein, darf das Gespann (Auto und Wohnwagen zusammen) auch nicht über 3,49t wiegen.

  • Verso darf 1300kg ziehen und der Wohnwagen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1450kg. Diesen dürfte der Verso also nicht ziehen. Jetzt fährt man zum TÜV/ DEKRA und die Lasten den Wohnwagen auf 1300kg zulässiges Gesamtgewicht ab. Schon kannste dann mit dem Verso den Wohnwagen ziehen.

    Und das genau stimmt so nicht - der Verso darf tatsächlich 1300kg ziehen (als tatsächliches Gewicht des Anhängers - also Leergewicht plus Zuladung). Das hat aber nichts mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers zu tun (das maximale Gewicht, welches der Anhänger/Wohnwagen überhaupt haben darf).
    Dieses zGg des Wohnwagens darf durchaus höher sein, als der PKW als Anhängelast ziehen darf - relevant ist, wie gesagt, das tatsächliche Gewicht des Wohnwagens.
    --> https://de.wikipedia.org/wiki/Anhängelast
    --> https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/


    Eine Ablastung des Wohnwagens (also die Eintragung in die Papiere) wäre sinnfrei...

  • jo, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Ich meinte natürlich wenn der beladen ist, dann darf er nicht über 1300 kg wiegen. Als betrifft es nicht das zulässige, sondern nur das Gesamtgewicht des Wohnwagens.

  • Das ist ähnlich wie mit der 100plakette für die Anhänger, wenn das gewichtsverhältnis nicht passt, darf man trotzdem nicht 100km/h fahren. Da bringt der Aufkleber gar nix.

  • Suche mal nach dem D-Wert deiner AHK.


    Bisher fand ich keine, die sich für die 1500kg tatsächlich eignen würde (zumindest von jenen abnehmbaren, nach denen ich suchte). Ich habe eine Westfalia und mit entsprechendem D-Wert (8,6 KN) käme mein CV (zGg 2165) auf 1473kg.


    Wenn du den D-Wert kennst, dann kannst du hier berechnen, was möglich sein wird:
    http://www.atb-tuning.de/auflastung.html


    Der D-Wert deiner verbauten AHK sollte sich übrigens in den Papieren zur AHK finden lassen.

  • Na dann ist doch alles gut - Gutachten erstellen lassen, neue Anhängelast in die PKW-Papiere eintragen lassen und mit einem 1500kg (zGg) Wohnwagen, der nicht ganz vollgepackt ist, auf die Tour gehen... ;)

  • Ja ich weiß es ist schon paar Monate her. Hat es mit der Auflastung geklappt?

    Wurde auch das zul. Gesamtgewicht für ungebremse Anhänger auch erhöht?


    SG

  • Ich besitze auch einen CV R1 2,2 D4D das Baujahr 12.03.2008 136 PS mein D-wert der anhängerkupplung beträgt 8.6 ,und habe ebenfalls das Problem dass mein wohnwagen zu schwer ist Toyota Deutschland weigert sich die Bescheinigung auszustellen und meine Frage ist ob irgendeine hier im Forum noch ein Vordruck hat um die zulässige anhängelast zu erhöhen den externen Gutachten kosten rund 600 € also für ein Blatt Papier finde ich nicht angemessen der TÜV sagt er bräuchte nur eine Bescheinigung dann würde er mir das eintragen mir wäre sehr geholfen wenn man mir eine Kopie der Bescheinigungen übermitteln würde weil

    Toyota Deutschland sich weigert oder es gar nicht erst machen möchte ich danke schonmal im voraus und wünsche allen einen schönen Abend.

    Einmal editiert, zuletzt von Rinamiel ()

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe leider keine Bescheinigung,aber ich gebe Dir als Tip damit Dir hier jemand helfen kann,Dein Fahrzeugprofil auszufüllen......Corolla Verso ist nicht Corolla Verso,wenn Du eine Bescheinigung o.ä. haben willst bzw eine Kopie dann sollte das Fahrzeug schon identisch sein,es wird Dir niemand eine Auflastung vom 2,2 er Diesel auf nen 1,6 er eintragen.

    Das Profil ist übrigens was Grundlegendes in jedem Forum,wie soll jemand helfen wenn er nicht weiss um was für ein Auto es sich genau handelt.

  • OK vielen Dank werde ich umgehend machen danke schön

  • Ich habe leider keine Bescheinigung,aber ich gebe Dir als Tip damit Dir hier jemand helfen kann,Dein Fahrzeugprofil auszufüllen......Corolla Verso ist nicht Corolla Verso,wenn Du eine Bescheinigung o.ä. haben willst bzw eine Kopie dann sollte das Fahrzeug schon identisch sein,es wird Dir niemand eine Auflastung vom 2,2 er Diesel auf nen 1,6 er eintragen.

    Das Profil ist übrigens was Grundlegendes in jedem Forum,wie soll jemand helfen wenn er nicht weiss um was für ein Auto es sich genau handelt.

    Wie du siehst hat er sein Profil auch gleich ausgefüllt.

    Das lernen die hier nicht mehr , so lange wie das bei Registrierung nicht abgefragt wird !


    So weit ich das weiß , gibt es für den CV keine Auflastung mehr . Aber das ist schon viele Jahre so .

    Für den Verso kann ich es nicht genau sagen , aber da gibt es auch nichts mit Auflastung.


    Grüße Tanne