Nachträgliche Tönung durch Folie und Sonnenblenden

  • Hallo, ich war heute beim "Scheiben Doktor" und habe mich nach Folie erkundigt. Der Betrieb hat mir die Folie " Pure Bond" empfohlen. Ich konnte mir die Folien im Auto ansehen und die Lichtdurchlässigkeit nach außen ist noch ordentlich. Wärmedurchlässigkeit 47%,der Preis wegen Aktion 180 € und 25 € für den 17 cm breiten Blendstreifen an der Frontscheibe - aus gleichem Material. Hat jemand mit der " Pure Bond " Folie Erfahrung?

  • Ich hab mir auch Folien von Llumar bestellt, allerdings die Alu-light mit 21 % Lichtdurchlässigkeit. 10 Jahre Garantie gegen Ausbleichen. Die anderen wurden mir zu finster. Mal schauen, ursprünglich hätte ich sie dieses Wochenende bekommen sollen. Jetzt ist der Firma allerdings was wichtiges dazwischengekommen, und er hat mich um eine Woche verschoben.

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  • Heute hab ich die Folie reinbekommen. Allerdings hat der Betrieb die Folie über die ganze Heckscheibe geklebt - auch über die 3. Bremsleuchte, was ja nicht zulässig ist, oder? Da werde ich wohl nochmal vorbeifahren müssen... Aber die Farbe passt super.

  • Weißt Du das sicher? Hier steht was anderes. Auch wird in einigen anderen Foren geschrieben, daß "vorgeschrieben lichttechnische Einrichtungen (die 3. Bremsleuchte ist seit ca. 10 Jahren Vorschrift lt. irgendeiner EU-Richtlinie) nicht nachträglich verändert" werden dürfen. Wenn Du eine Rechtsquelle kennst, die besagt, daß man die 3. Bremsleuchte nicht ausschneiden muss, fände ich es natürlich auch toll. Sieht besser aus und ich muss nicht reklamieren. Danke.

  • Also ich kann mir nicht vorstellen das dieses nicht erlaubt ist.
    Denn wenn man Bedampfte Scheiben ab-Werk hat, ist da an der 3ten Bremsleuchte, ja auch keine Aussparung ... würde Optisch auch nicht so toll aussehen wie ich meine!!!

  • Also:
    Zu der jeweiligen Folie gibt es eine ABG, eine AllgemeineBauartGenehmigung. Diese listet genau auf, welche Besonderheiten beim Einbau zu beachten sind. Dort gibt es aber nur den Hinweis, dass bei Einbau der Folie an die Heckscheibe gleichzeitig ein zweiter AS vorhanden sein muss. Mehr nicht. Punkt und fertig.


    Außerdem bedeutet Verändern der lichttechnischen Einrichtungen z. B. illegale Xenon-Umbauten, bunte Blinki-LED-Birnchen, Verwendung nicht zugelassener Lichtquellen. Also das tatsächliche Verändern der Einrichtung, nicht das eventuelle Dimmen der Lichtquelle durch äußere Einwirkung, was auch durch eine Menge Schmutz an der Scheibe erreicht werden kann.


    Du brauchst also nicht die Stelle ausschneiden zu lassen. Dies sieht auch sehr bescheiden aus.


  • Ich hab heute mal TÜV, Dekra und GTÜ angerufen. Übereinstimmende Auskunft war, daß, wenn die Tönung vorschriftsmäßig sein soll, die dritte Bremsleuchte ausgeschnitten werden muss. Begründung (eigentlich logisch): die dritet Bremsleuchte ist eine vorgeschriebene lichttechnische Einrichtung, die nachträglich genausowenig mit Folie abgedunkelt werden darf wie die normalen Rücklichter mit Tönungsspray. Daher wird auch in der ABG der Folie nicht gesondert darauf hingewiesen. Wenn sich z. B. nach einem Auffahrunfall herausstellt, daß der Hintermann wegen der Folie die Leuchte zu spät hat erkennen können, könnte die gegnerische Versicherung die Leistungen kürzen.


    Ich hab mit meinem Folienbetrieb gesprochen, und morgen wird die Folie bei meinem Verso im Bereich der Bremsleuchte ausgeschnitten.

  • Mag sein, mag sein, dass dies TÜV und Dekra so sehen. Sie können es aber nicht bemängeln.
    Weiterhin ist die Aussage des Auffahrens, milde gesagt, Blödsinn. Denn:


    1. ...ist nicht automatisch der Auffahrende schuld, nur weil er aufgefahren ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass nicht immer der Vorausfahrende unschuldig ist, egal ob Tönung oder nicht.


    2. ...es ist schwerlich nachzuweisen, dass eine getönte Heckscheibe die dritte (!) Bremsleuchte derart abdunkelte, dass der Hintermann auffuhr. Ergo ist er blind oder hat schlicht und einfach gepennt, wenn er die anderen 2 (!) Bremsleuchten übersehen hat.


    3. ...die Versicherung kann nur Leistungen kürzen, wenn grob fahrlässig (Leistungsmerkmal) gehandelt wurde. Grob fahrlässig gehandelt hätte aber im gewählten Beispiel sicherlich der "blinde" Auffahrende = § 1 Abs. 2 StVO!


    Du siehst, TÜV und Co. sind nicht immer allwissend. Dies dient aber nur zur Info. Wenn du dich so entschieden hast, ist das auch vollkommen in Ordnung so. Ich finde es aber immer wieder putzig, wie unterschiedlich in unserer Republik bestehende Gesetze und Normen nach Gutdünken ausgelegt und interpretiert werden. Dazu noch eine Prise Angst-machen-mit-Ablehnen-von-Versicherungsleistungen und fertig ist die Rechtsauskunft. Und bitte glaub mir, ich weiß, wovon ich rede......


    Gruß
    V

  • Versojaner, zu deinem Punkt 2: Das würde ich so nicht stehen lassen, dass man den Nachweis nur schwerlich führen kann, eigentlich ist es sogar relativ leicht.


    Zum Thema Verdeckung der dritten Bremsleuchte bringt die oben so schön rein zitierte FzTV leider nicht viel, denn es sind ganz andere Vorgaben unabhängig davon zu beachten. Hier mal z.B. eine Erläuterung des Bundesverkehrsministeriums zu Folien und Aufklebern allgemein aus Sicht der StVZO. Da kann man schon so einiges raus lesen:


    Zitat



    Aufkleber an Fz.


    Beim Anbringen von Aufklebern sind straßenverkehrsrechtlich besonders die Vorschriften der §§ 40 Abs 1, 49a Abs 1 u 60 Abs 7 zu beachten. – Nach § 40 Abs 1 müssen Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des FzFührers von Bedeutung sind, klar, lichtdurchlässig u verzerrungsfrei sein. – § 49 a Abs 1 bestimmt, daß an Kfz u ihren Anh nur die vorgeschriebenen u die für zul erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen. Als solche lichttechnischen Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe u rückstrahlende Mittel. Falls also danach Aufkleber verwendet werden, die Leuchtstoffe oder rückstrahlende Mittel enthalten, so wäre dies, da sie hierfür weder vorgeschrieben noch für zulässig erklärt sind, nicht statthaft. – Außerdem schreibt § 49a Abs 1 vor, daß lichttechnische Einrichtungen (d. h. insbesondere Scheinwerfer, Bremsleuchten. Schlußleuchten etc.) nicht verdeckt sein dürfen.Bei der Anbringung von Aufklebern ist also auch hierauf zu achten. – Nach § 60 Abs 7 dürfen Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit amtlichen Kennzeichen Anlaß geben oder die Wirkung dieser Zeichen beeinträchtigen können, an Kfz u ihren Anh nicht angebracht werden. Die genannten Bestimmungen sind schon seit Jahren geltendes Recht; eine Änderung ist derzeit nicht beabsichtigt. Beachtet also der Halter oder der Führer eines Fz bei der Anbringung von Aufklebern die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, so werden keine Beanstandungen zu erwarten sein. Eine schriftliche Genehmigung mit einer Prüfnummer oder eine anders geartete Regelung in aufdruckbarer Form ist für zB Werbeerzeugnisse nicht möglich. – Abgesehen davon, daß eine Genehmigung mit Prüfnummer nur in den gesetzlich hierfür vorgesehenen Fällen (z. B. für bauartgenehmigungspflichtige FzTeile nach § 22a) erteilt werden kann, würde eine Prüfnummer oder eine andere „Regelung in aufdruckbarer Form“ für Aufkleber nichts nützen. Es hängt nämlich allein vom Verhalten des FzFührers oder -Halters ab, der diese Aufkleber am Fz anbringt, ob zB gegen § 40 Abs 1 verstoßen wird. Klebt der Halter mit einer Folie unter Verletzung von § 40 Abs 1 seine Heckscheibe zu, so bleibt dies auch dann ein Verstoß, wenn sich auf der Folie eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ befindet.


    Zudem hinkt dein weiter oben genannter Vergleich mit dem Verschmutzen der Scheiben auch ziemlich und bekanntlich ist nicht alles, was hinkt, ein Vergleich. ;) Die Verschmutzung hat nichts mit der Zulässigkeit von technischen Änderungen am Fz. zu tun und ist daher gänzlich anders zu bewerten. Es ist in der rechtlichen Berwertung ein erheblicher Unterschied, ob etwas durch Verschleiß oder Verschmutzung sich verschlechtert oder ob es durch eine techn. Änderung herbeigeführt wurde. Beispielsweise gibt es kein Erlöschen der Betriebserlaubnis durch verschlissene Bremsen oder halt wie hier dreckige Scheiben.


    Da die Bremsleuchte innen hinter der Scheibe angebracht ist, ist die Scheibe hier mit zu betrachten und daher führt eine Veränderung an der Scheibe, wie eben Tönungsfolie, hier doch zu einer Veränderung der Leuchte und damit entspricht die Leuchte nicht mehr der Genehmigung. Hat der Fz-Hersteller getönte Scheiben mit Bremsleuchte dahinter, so ist das bei der Gehemigung des Fz. mit berücksichtigt, das kann man also auch nicht ins Feld führen.


    Ein Erlöschen der BE steht wohl sicher nicht im Raum, da keine Gefährdung zu erwarten ist, eine Unvorschriftsmäßigkeit bleibt jedoch und daraus können sich sehr wohl unangenehme Folgen entwickeln. Ob und wie weit da ggf. geprüft wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die Prüfungen können aber sehr weit reichend sein, da sollte man sich nicht in Sicherheit glauben... Letztlich muss halt wirklich jeder selber wissen, was er tut/riskiert oder es lässt. 8)



  • Auch deine Argumentationslinie kann ich voll und ganz nachvollziehen. Letztendlich widerlegt es aber meine Darstellung an dem gewählten Beispiel (Vorausfahrender-Auffahrender) in keinster Weise....
    Daher beziehe ich mich gerne, wenn du gestattest, auf deinen Schlußsatz:


    Zitat

    Letztlich muss halt wirklich jeder selber wissen, was er tut/riskiert oder es lässt.

    :thumbup:


    Gruß
    V


    PS: Herzlich Willkommen im Forum!

  • Zitat

    Letztendlich widerlegt es aber meine Darstellung an dem gewählten Beispiel (Vorausfahrender-Auffahrender) in keinster Weise....


    Also wenn schon, dann in keiner Weise, das mit keinster Weise ist auch nur so ein sich einschleichender Unsinn wie Standart oder der noch schlimmer der ganze Apostrophenmißbrauch. ;)


    Ich sehe das anders, deine Argumentation ist schon nicht ganz falsch, aber es ist auch anders denkbar, die dritte Bremsleucht ist ja eben da, weil es genug Fälle gab, wo die vorhandenen nicht gereicht haben, bzw. um höhere Aufmerksamkeit zu erreichen. Das muss man halt ggf. im Einzelfall genauer ansehen.


    Wir können uns aber gerne darauf einigen, dass es wirklich letztlich jeder selber wissen muss!

  • Super Preis, wenn die Leistung stimmt. Ich habe nun den Hersteller meiner Folie erfragt, die wirklich äußerst robust ist:


    www.llumar.com/de/


    Gruß
    V


    Habe mir heute eben von dieser Firma die hinteren Scheiben mit Folie tönen lassen. Sieht einfach geil aus und passt perfekt zum Lack "Platinsilber". Der Geile Effekt kommt durch die Verspiegelte Folie zustande. Man muss wirklich seinen Riechkolben an die Scheibe pressen, um im Innenraum irgendetwas halbwegs zu erkennen. Bei hellem tageslicht und noch dazu wenn "Klara" scheint sieht man absolut nichts. Als wenn man vorm Spiegel steht.
    Dafür hat man maximalen Durchblick von Innen nach aussen, besser wie mit schwarzer Folie. :) :) :thumbup: Was besonders dann von Nutzen ist, wenns Dunkel oder fast dunkel ist und man muss an einer nicht bzw. schlecht beleuchteten Stelle rangieren und rückwärts fahren.


    Hier die Kurzdaten:


    Firma: LLumar
    Sorte: ALU Chrom Lichtdurchlässigkeit:22%;Zurückweisung der Gesamtsonnenenergie: 60%; UV-Strahlenschutz: 99%


    Gruß


    VU

  • Ich bin aus Tirol.
    Bei unserem Autoglaser in der Nähe angefragt:Ll Lumar,400 Euro.
    3M Folie mit Mensch der kommt aber sehr unverlässlich ist:370 Euro
    CFC Styling Center in Rosenheim:CFC Folie 360 Euro


    Hat jemand eine Ahnung wo man im Bereich zwischen Innsbruck und München preiswerter eine Scheibentönung mit Einbaubestätigung bekommt?
    Ich les da immer wieder von 200-250 Euro........

  • ich konnte für weniger als 300€ nichts finden,


    "wintec-autoglas" war der günstigste (300€)


    (wohne aber weit weg von München)

  • Diese Preisunterschiede lassen sich nur mit regionalen Leistungsindexen erklären. Hohe Einkommen, hohe Preise.....
    Trotzdem bleibe ich dabei: Alles über 300 Euro ist Wucher, egal, welche Region.

  • Hallo!
    Habe die Seiten- und Heckscheiben meines Verso vor kurzem Tönen lassen. Nachdem ich verschiedene Autoglasereien abgefragt hatte war das beste Angebot von denen bei 225,- €. Letztendlich wurde die Arbeit in einer freien Werkstatt für 150,-€ ausgeführt.
    Meine anfängliche Skepsis gegenüber der Abdunklung war nicht begründet. Nun habe ich dezenten Blickschutz von außen und den kaum beeinträchtigten Ausblick.Die Bilder stehen in der Galerie.

    Einmal editiert, zuletzt von Andree ()

  • Hallo ihr lieben,


    Also ich habe die scheiben von einem machen lassen der sich auf Beschriftungen aller Art für Kfz spezialisiert hat und ich muss sagen ich will die nie mehr missen!!!
    Habe sie in dem tiefsten schwarz tönen lassen und trotzdem sieht man im dunkeln von innen noch Super raus!!
    Meine Tochter freut es auch, die wird nicht mehr von der Sonne geblendet! Was noch dazu kommt ist das wenn hinter mir jemand vergessen hat das Fernlicht auszuschalten werde ich nicht geblendet!!! 8)

  • Hmmm... da bin ich mal gespannt... habe für Di. nen Termin bei Proglas Köln....habe dort über Groupon 99€ bezahlt normalerweise soll die 400€ kosten.... lass mich mal überraschen wies aussieht. Wir haben uns übrigens für die 20% Folie entschieden 5% war mir zu dunkel und 35 zu hell.

  • 99€? Super Preis! Auf das Ergebnis bin auch gespannt. Ich finde meine damals investierten 200 € immer noch völlig OK! Die Folie hält bombenfest, trotz ständigen Auf-und Ab der Fenster im Fond (=Kids).