Fahrzeug mit Luftdruckkontrollsystem - Auch Reifen ohne Luftdruckkontrollsystem erlaubt?

  • Servus,


    alle die den AR2 Facelift haben, dürften schon das Reifenluftdruckkontrollsystem drin haben.
    Der 1.6l Diesel von mir hat es jeden Falls drin.


    Nun stellt sich bei mir die Frage: was ist mit Winterreifen ohne diese Sensoren?


    Wenn man in der Betriebsanleitung (die es online bei Toyota gibt) mal nach liest, dann steht dort auf Seite 558, dass das Reifendruck-Warnsystem deaktiviert wird, wenn Reifen verwendet werden, die nicht mit Reifendruck-Warnventilen und Sendern ausgestattet sind.


    Das liest sich für mich so, als wenn ich bei den Winterreifen von meinem AR2 ohne Facelift, die ich ja noch habe und die auch passen, keine extra Ventile und Sensoren einbauen muss, da sich das System bei Verwendung der Winterreifen abschaltet. Da die ´Winterreifen keine Runflat-Reifen sind, haben die auch nicht die entsprechenden Sensoren und Ventile drin.


    Nun ist die Frage: Deaktiviert sich das System von selber, oder muss dies die Werkstatt machen?


    Mein Händler sagte mir, dass das Fahrzeug die Betriebserlaubnis verliert, wenn man Reifen (z.B. Winterreifen) ohne dieses Reifenluftdruckkontrollsystem fährt. Da die Betriebsanleitung die Verwendung von Reifen ohne dieses Luftdruckkontrollsystem zu lässt, würde ich sagen, man kann die auch fahren und die Betriebserlaubnis bleibt erhalten.


    Hat da einer von Euch evtl. Informationen drüber?

    • Offizieller Beitrag


    Mein Händler sagte mir, dass das Fahrzeug die Betriebserlaubnis verliert, wenn man Reifen (z.B. Winterreifen) ohne dieses Reifenluftdruckkontrollsystem fährt. Da die Betriebsanleitung die Verwendung von Reifen ohne dieses Luftdruckkontrollsystem zu lässt, würde ich sagen, man kann die auch fahren und die Betriebserlaubnis bleibt erhalten.


    Hmm, da würde ich mal beim TÜV nachfragen. Auf die Aussage des Händlers allein würde ich mich da nicht verlassen.

  • Also, bei der DEKRA war ich die Tage und die stufen eine leuchtende Luftdruckkontrollsystemwarnleuchte als geringen Mangel und es würde bei der HU die Plakette erteilt werden. allerdings ist der Mangel schnellsten abzustellen.


    Irgendwie weis da keiner so wirklich was nun Sache ist. :(


    Es stellen sich ja auch noch eine weitere Fragen.
    Kauft man jetzt für seine gebrauchten Winterreifen neue Luftdrucksensoren, kann man die dann weiter nutzen, wenn man andere Winterreifen kauft?
    Die Antwort auf diese Frage ist folgende: Die Batterien in den Sensoren sollen 8 bis 10 Jahre halten. Wechselt man den Reifen von der Felge gegen einen neuen, müssen die Sensoren nicht erneut gekauft werden, es sei denn, die Batterie ist leer. (telefonische Auskunft von Toyota)


    Muss ich neue erst noch im System anmelden, oder erkennt das System die neuen selber?
    Antwort: Die Sensoren müssen nach jedem Reifenwechsel neu angemeldet werden. Dies macht man in der Werkstatt mit einem Diagnose Gerät und dauert die Länge eines guten Kaffee. (telefonische Auskunft von Toyota)


    So, nun sollten alle Fragen beantwortet sein. Wer also einen Verso mit Luftdruckkontrollsystem fährt, muss auch bei Winterreifen die entsprechenden Sensoren verbauen und beim Räderwechsel anmelden lassen. Klingt jetzt blöd, ist aber so :thumbdown:

  • Für mein dafürhalten gehört das System zur Fahrzeugbetriebserlaubnis und somit ist ein nicht vorhanden sein auch mit einem erlöschen der Betriebserlaubnis verbunden.

  • Die BE erlischt definitiv nicht, es liegt ja keine konkrete Gefährdung vor, eine Unvorschriftsmäsikeit ist es aber. Entscheidend für die Frage, ob ein Mangel vorliegt oder nicht ist im Übrigen, ob das Fahrzeug mit einem RDKS ausgerüstet sein muss oder es nur optional schon drin ist/war. Neue Fz. Typen müssen bereits seit 11/2012, alle neuen Fahrzeuge ab 11/2014 mit RDKS ausgerüstet sein.

  • Also der Verso mit dem 1.6l Diesel hat Ende 2013 die Typgenehmigung erhalten und meiner ist Ez 05.2014. Daher habe ich ja nachgefargt.

  • Die ursprüngliche Typgenehmigung vom AR2 ist vom 5.1.2009 und nur nach der gehts, wenn es um einen neuen Typ geht. Alles andere sind Nachträge oder Änderungen o.ä., zu erkennen an den letzten beiden Ziffern der Genehmigungsnummer, deine Nummer müsste sein: e11*2001/116*0350*08.

  • ....., deine Nummer müsste sein: e11*2001/116*0350*08.


    JA, genau so ist die Nummer.
    in der EG-Übereinstimmungsbeschreibung die am 04.04.2014 erteilt wurde, steht noch drin, dass mein Fahrzeug (Fahrzeug-Identnr.) mit der Typgenehmigung e11*2001/116*0350*08 am 16.12.2013 übereinstimmt. (so ungefähr steht es da).


    Wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann muss ich also bei den Winterreifen keine Luftdrucksensoren einbauen und ich kann die auch ohne fahren, ohne dass das Fahrzeug die Betriebserlaubnis verliert. Ist das so?

  • Hallo zusammen,


    ich bin mal so frei und hänge mich hier an. Meine Frau und ich haben letzte Woche einen Vorführwagen von unserem Toyo-Händler gekauft und ihn Freitag abgeholt. Wollte eigentlich zwischen Kauf und Wagen abholen einen Satz Winterreifen besorgen ... aber leider ist das Thema Reifenluftdruckkontrollsystem total an mir vorbeigegangen, sodass ich total verunsichert bin/war und es für mich Neuland ist.
    Als wir den Wagen abgeholt haben, habe ich nach diesem RDKS gefragt und der Verkäufer meinte, dass wir noch ein älteres Model gekauft haben wo dieses nicht benötigt wird. Ich habe es mal so geglaubt ^^
    Die EZ des Fahrzeugs war jedoch 18.12.14 und hat die Genehmigungsnummer: e11*2001/116*0350*07. Somit sollte mein Fahrzeug doch eigentlich das Reifenluftdruckkontrollsystem haben (müssen), da die EZ nach 11/2014 erfolgt ist.
    Kann ich irgendwie kontrollieren, ob das System nicht doch verbaut ist und die nur nicht die Sensoren an die Felgen wieder angebaut haben. Ursprünglich waren nämlich Ganzjahresreifen auf dem Wagen, die sie mir gegen Extra-Cash verkaufen wollten. Dieses habe ich jedoch abgelehnt. Haben sonst noch ein Touch Radio drinnen, wo man das ja lt. Handbuch sehen sollte. Jedoch kommt nur bei der Taste "Car" die Fahrtinformationen, die aber auch nur gibt, wenn man das RDKS verbaut haben soll. Kann da aber die Übersicht für den Reifendruck nicht auswählen. Wäre über jede Hilfe dankbar.


    Müsste das ja sonst bei meinem Verkäufer reklamieren.

    • Offizieller Beitrag

    Puh, das ist ja ein richtig kniffeliger Fall bei Dir. Schau erstmal in deinen Schein was da unter Ziffer 6 (Datum der EG Typprüfung) steht. Wenn das Datum vor dem 01.11.2012 liegt, war ein RDKS zum Zeitpunkt der Typprüfung noch nicht vorgeschrieben.

  • Unter Ziffer 6 steht: 03.06.13


    Ich habe vorhin mal beim TÜV-Nord angerufen. Die meinten natürlich, dass dass RDKS verbaut sein muss, da die EZ erst im Dezember 14 erfolgte.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, da gibt es leider keine Diskussion. RDKS muss drin sein, da sowohl die Typgenehmigung nach dem 01.11.2012 als auch die EZ nach dem 01.11.2014 erfolgte.


    Aber wenn der Händler meinte, das Fahrzeug sei "älter"... wie alt soll das denn sein, die RDKS ist schon seit dem Modelljahrwechsel (März 2014) serienmäßig. Ich weiß das ziemlich genau weil mein Verso (EZ 11/2013) noch das alte Modelljahr war und kein RDKS serienmäßig hat.


    Hast Du denn mal ausprobiert was passiert wenn Du an einem Reifen Luft ablässt (so auf 1.5 Bar) und dann ein paar Kilometer vorsichtig fährst?

  • Kann dir da leide nichts konkretes zu sagen.
    Aber sei froh das der Mist noch nicht drin ist ;) das ganze Thema dient nur dem Kohle machen am liebsten würden die Autohäuser
    gleich bei jedem Reifenwechsel RDK Sensoren mit Verkaufen gibt nun schon Sensoren die in den Reifen geklebt werden.
    Das heißt bei jedem neuen Reifen ist nochmal Geld futsch für nen Sensor da der Andere am Reifen Festgeklebt ist.


    Einfach Froh sein das du die Dinger nicht drin hast und die Kiste sich nicht Beschwert das RDKS ist in vielen Fahrzeugen ein Kostenfaktor
    der aufs Autoleben schon mal die 1000€ Marke knacken kann.
    Und bei Kurzstrecken Fahrzeugen ist die Sache eigentlich Unnötig bei einem Langstreckenwagen ist es eine Überlegung wert aber wie
    gesagt hauptsählich dient die Sache der Gewinnmaximierung und nicht der Sicherheit.

  • Wenn das ein ausgereiftes System wäre würde ich es ja akzeptieren, aber so wie das bei toyota läuft. Nur piepen, ohne Anzeige welches Rad, und keine Druckanzeige. Da kann ich sehr gut drauf verzichten und selber alle 2 Wochen mal prüfen

  • Zitat von holgicv

    Hast Du denn mal ausprobiert was passiert wenn Du an einem Reifen Luft ablässt (so auf 1.5 Bar) und dann ein paar Kilometer vorsichtig fährst?


    Das ist keine wirkliche Option für mich und meine Frau ist auch wenig begeistert davon. Der Verkäufer hat uns im Verkaufsraum noch gezeigt wie die Ventile mit RDKS aussehen und eben gesagt, dass wir keine haben. Na ja ... hatte den vorhin noch versucht anzurufen ... war leider nicht mehr da - dann eben morgen ^^ Werde ihm dann das Schreiben vom BMVI schicken: http://www.bmvi.de/SharedDocs/…en.html?linkToOverview=js und auf den Absatz RDKS hinweisen.


    Zitat von Seppi1604

    Einfach Froh sein das du die Dinger nicht drin hast und die Kiste sich nicht Beschwert das RDKS ist in vielen Fahrzeugen ein Kostenfaktor
    der aufs Autoleben schon mal die 1000€ Marke knacken kann.


    Lt. TÜV ist es aktuell ein kleiner Mangel, aber im Dezember 2017 muss ich zum ersten mal zum TÜV ... ab da an soll es ein schwerer Mangel am Fahrzeug sein und die Plakette wird verwehrt. Warum soll ich mich um die Sensoren etc. kümmern und zahlen, wenn diese seit 11/2014 Pflicht sind ;)


    Schon einmal vielen Dank für die Antworten.

  • Ohne Fehlermeldung ist es kein Mangel ;) Wenn es dran ist muss es Funktionieren ist es nicht dran gibt es keinen Mangel.
    Ausserdem gibt es auh Systeme ohne Sensoren in den Reifen dabi wird die Raddrehzahl Verglichen unterscheidet sich ein
    Rad bei geradeausfahrt zu stark von den anderen gibt es die Meldung luftdruck Prüfen.

  • Also, Dein Auto ist nach dem 01.11.2014 erstmalig zugelassen und damit muss Dein Auto ein RDKS haben.


    Zitat:
    Die Regelung gilt seit dem 01.11.2012 für neue Fahrzeugtypen der Klasse M1 und seit dem 01.11.2014 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klasse M1.


    Damit ist ganz klar, dass Dein Auto RDKS haben muss. Bei Sommer und Winterreifen.


    Im Übrigen gibt es von Toyota einen Satz RDKS-Sensoren samt Einbauzubehör für um die 200 Euro. Der Händler muss das nur bestellen.

  • Tja ... ganz so einfach ist das wohl doch nicht. Habe heute mit unserem Verkäufer gesprochen und für unser Fahrzeug gibt es anscheinend eine Ausnahmegenehmigung (mit Angabe unserer Fahrgestellnummer) vom Kraftfahrt-Bundesamt. Diese 5-seitige Genehmigung schickt er mir nun zu. Haben wohl ein Modell erwischt, welches aus 2013 (?) stammt bzw. produziert wurde und dort ist kein RDKS verbaut. Warum Sie diesen erst im Dez. 2014 zugelassen haben bleibt mir ein Rätsel.


    Sollte das alles stimmen, muss ich bestimmt zu jeder TÜV-Untersuchung diese Genehmigung mitnehmen :( Dafür bleiben mir die Kosten für die Sensoren der Winterreifen erspart.


    Ich werde berichten, wenn ich die Ausnahmegenehmigung vorliegen habe. Dabei wollten wir doch nur ein Auto kaufen ... worauf man alles achten muss ^^

    • Offizieller Beitrag

    Haben wohl ein Modell erwischt, welches aus 2013 (?) stammt bzw. produziert wurde und dort ist kein RDKS verbaut. Warum Sie diesen erst im Dez. 2014 zugelassen haben bleibt mir ein Rätsel.


    Stand im Container hinten links in der Ecke und wurde beim Ausladen vergessen ;) Nee im Ernst, sowas kommt vor. Ein Bekannter von mir hat einen Touran Baujahr 2004 mit EZ 2006. Der ist in so einem komischen blau was keiner haben wollte und stand zwei Jahre einfach beim Händler rum.


    Dir kann es eigentlich nur recht sein, erstens hast Du wahrscheinlich einen guten Preis bekommen, zweitens keine RDKS-Pflicht, und drittens zählt Garantie usw. alles erst ab Erstzulassung.

  • Tja ... ganz so einfach ist das wohl doch nicht. Habe heute mit unserem Verkäufer gesprochen und für unser Fahrzeug gibt es anscheinend eine Ausnahmegenehmigung (mit Angabe unserer Fahrgestellnummer) vom Kraftfahrt-Bundesamt. Diese 5-seitige Genehmigung schickt er mir nun zu. Haben wohl ein Modell erwischt, welches aus 2013 (?) stammt bzw. produziert wurde und dort ist kein RDKS verbaut. Warum Sie diesen erst im Dez. 2014 zugelassen haben bleibt mir ein Rätsel.


    Ich glaube das nicht. Wenn Du so ein Schreiben bekommen würdest, würde das gegen die EU-Verordnung und die daraus resultierende deutsche Verordnung verstoßen. Wenn Du wirklich so eine Ausnahmegenehmigung bekommen solltest, dann scann die bitte ein und schicke die mir per Mail. An Deiner Stelle würde ich dann mal beim KBA anrufen und nachfragen. Ich glaube nicht dass es da eine Sondergenehmigung gibt. Alle Händler haben die Hof-Wagen noch schnell vor dem 01.11.2014 zugelassen, da die keine Sondergenehmigung bekommen haben.


    Ich glaube der Händler will sich da nur rausreden, damit er das nicht nachrüsten muss.


    Fakt ist: Alle Fahrzeuge die nach dem 01.11.2014 die Erstzulassung haben, müssen mit einem Reifenluftdruckkontrollsystem ausgestattet sein.

  • Habe die Bescheinigung nun erhalten. Sind tatsächlich 5 Seiten vom Kraftfahrt-Bundesamt. Diese gilt für 54 Fahrzeuge mit der Genehmigungs Nr.: e11*2001/116*0350*07 und auf den letzten beiden Seiten sind die Fahrzeug-Identifizierungsnummern aufgelistet, die es betrifft.


    Da steht unter anderem:
    Es ist eine Ausnahmegenehmigung für vollständige Fahrzeuge für Fahrzeuge aus auslaufenden Serien.
    ...
    Die in der beigefügten Aufstellung genannten Fahrzeuge dürfen auch dann in der Bundesrepuplik Deutschland verkauft und erstmals zugelassen werden, wenn deren Genehmigung nicht mehr gültig ist.


    Diese Ausnahme umfasst vollständige Fahrzeuge.


    Diese Ausnahme ist befristet bis zum 31.10.2015 und erstreckt sich auf 54 Fahrzeuge.


    Für die betroffenen Fahrzeuge ist in der Übereinstimmungserklärung (CoC) unter 51 der vorgesehene Eintrag vorzunehmen. Sind CoC nicht mehr verfügbar, so ist jedem betroffenen Fahrzeug eine Kopie dieser Ausnahmegenehmigung und eine Aufstellung der betroffenen Fahrzeuge (Anlage 1, ggf. auszugsweise) beizufügen.


    Der vorgesehene Eintrag ist dann von der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Feld 22 vorzunehmen.
    "EZ bis 31.10.2015 zulässig. Ausn. (Art. 27, der Richtlinie 2007/46) d. KBA vom 21.10.2014"


    ... usw ...


    Ich scanne das morgen mal in der Firma ein. Natürlich ist das bei uns unter Feld 22 nicht eingetragen :( Werde aber den TÜV trotzdem mal fragen, ob das alles so richtig ist.

  • Tja, wenn das unter Punkt 22 nicht eingetragen ist, dann hast Du ein Problem.
    Ab zum Händler und das nachtragen lassen (ich denke der hat die Erstzulassung für Dich erledig)


    Hast Du geschaut, ob auch die Fahrgestellnummer von Deinem Verso mit in der Liste der 54 Fahrzeuge ist?