Radarwarner im Navi

  • Zitat

    Touch&Go kenne ich zwar nicht, aber im Normalfall ist das dabei in den Daten. Entweder unter POI´s oder als Gefahrenstellen (schließlich sollten Blitzer, wenn sie Sinn machen ja da stehen)sind die zu finden. Also das anwählen und dann müsste es funktionieren.



    Viel Spaß damit in einer Polizeikontrolle...

    • Neu

    Hi Gast,


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    • Warum?
      Ein Radarwarner, der aktiv das Signal ermittelt oder gar stört ist verboten. Und das ist richtig, denn ich greife damit aktiv in die Überwachung des Verkehrs ein.
      Eine Warnung vor einer Gefahrenstelle macht dagegen wohl Sinn. Das da die Geschwindigkeit kontrolliert wird- warum nicht. Schließlich warnen mich ja auch diverse Schilder davor. Manchmal sogar vor der Radarkontrolle...


      Was will die Ordnungsmacht machen?
      Das Navi ausbauen und zerstören?
      Gut, dann hat sich der Beamte aber der Sachbeschädigung strafbar gemacht!
      In der Theorie ist es sicher einfach. In der Praxis wohl eher schwierig. Und da hilft es wenig, dass es verboten ist. Was genau ist denn verboten? Das ich von meinem Gerät an eine Gefahrenstelle erinnert werde und somit langsam fahre?? Hat wohl kaum eine Logik.


      Unterhalte dioch mal mit einem Ordnungshüter. In der Theorie ist das einfach.Aber völlig praxisfremd.
      Zumal was oder wie wollen die bei einer Polizeikontrolle etwas feststellen?
      Ich bin meines Wissens nach nicht verpflichtet den Polizisten grundlos mein Fahrzeug zu überlassen. Wie sie ebenso wenig einfach in die Wohnung dürfen.


      Also wie bekommen sie es mit, das ich vor Blitzern und anderen Gefahrenstellen gewarnt werde? Ich habe zB. bei mir die Warung drin, wenn die die Geschwindigkeit überschreite. Auch verboten? Lieber blitzen lassen und so die klammen Staatskassen auffüllen?
      Was man sich bei dem Gesetz gedacht hat erschließt sich mir nicht.


      Werde ich wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt, dann gibts zum einen die verdiente Strafe und zum anderen habe ich scheinbar die Warnung missachtet. Doppelt dämlich...




      Letztlich alles geregelt, aber an sich sinnlos.

    • Die Wahrheit liegt in der Mitte. Warnungen vor Gefahrenstellen sind erlaubt (in den POIs), darunter befindet sich bei dem Ein-oder Anderen Navi auch mal eine stationäre (fest installierte) Geschwindigkeitskontrollanlage. Wegen dieser Einstellung darf und wird die "Ordnungsmacht" kein Navi oder Fahrzeug beschlagnahmen.

    • So klar wie TF104 das sieht ist es leider nicht.
      Lies Dir z.B. mal dies durch: http://www.lawblog.de/index.ph…dy-vor-dem-blitzer-warnt/
      Die Geschichte mit der App ist natürlich deutlich problematischer als mit POIs auf einem Navi, aber nicht umsonst machen es nicht alle Navi-Hersteller, da bereits einige Verfahren anhängig sind, bei denen es genau darum geht. Ehe es also Rechtssicherheit gibt würde ich das nicht macht.
      Meistens wird mal in einer Kontrolle Glück haben, vor allem wenn man beim angehalten-werden daran denkt, schnell das Navi auszumachen.
      Aber glaub mir, es gibt einige Beamte, die es sich zum Ziel gesetzt haben genau solche Nutzer von POIs "dingfest" zu machen und ein Verstoß nach §23 StVG aufnehmen und dann hat man erst einmal den Ärger.
      Wenn hinter Dir ein Videowagen fährt und Du immer schön zu schnell unterwegs bist, dann aber auf einmal kurz vor einem stationären Blitzer abbremst (vor allem als Ortsfremder, d.h. mit einem dort auswärtigem Kennzeichen), liegen genug Verdachtsmomente/Anhaltspunkte für das Nutzen eines solchen "Geräts" vor, die dem Beamten das Recht geben das Navi oder eben im App-Fall das bereitliegende Handy zu checken.
      Passiert so...glaub mir...
      Klar, solche Fälle sind nicht so häufig, aber ich kenne genug Beamte, die es so handhaben. So lange es keine klare Rechtsprechung gibt, besteht ein gewisses Risiko. Muss natürlich jeder selbst wissen, ob er/sie es eingeht.

    • Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät
      zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist,
      Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt
      insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von
      Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

      Soweit ein Zitat aus dem Link.
      Bei dem Gerät handelt es sich um ein Navigationsgerät. Das kann nicht aktiv in eine Messung eingreifen. Geblitzt wird man bei einem Vergehen ja trotzdem. Und die Messung wird nicht gesört. Soweit trifft also der letzte Passus nicht zu.


      Ich weiß ja nicht, ob du dich noch an die Diskussion erinnerst, als die Verkehrsmeldungen mit angehängtem Service angeprangert worden sind. Legt man den Gesetzestext ohne die Passage der Gerätefunktion zu 100% aus, müsste jedes Radio und Funkgerät in KFZ verboten werden. Denn damit sind Warnungen vor aktuellen Maßnahmen zeitnah möglich. Man wollte das ja ernsthaft machen.
      Logischerweise wurde es ja nicht durchgesetzt.


      Mal ehrlich, der Beamte, der sich auf sowas spezialisiert, der muss mal an die frische Luft , mitten rein ins Leben.
      Die Jungs haben andere, viel wichtigere Aufgaben als das.


      Sollte es per Gesetz sich durchsetzten, dass etwas , was in der Theorie möglich ist, so angewandt werden als ob es genutz wird, dann...


      ...bekommt jeder Käufer eines Porsche, nach Übernahme 1 Monat Fahrverbot (mit ´nem Porsche fährt man nicht defensiv!!)
      ...jeder Zeugungsfähige Mann automatisch Kindergeld.
      ...jede gebärfähige Frau ebenso.


      Achtung, dieser Beitrag enthält Ironie & eigene Meinung...

    • mal ne andere frage. gilt das eigentlicht wenn man gegen einen bußgeldbescheid angeht???